Galgen Vorau
PositionLand/Region Steiermark, Bezirk Hartberg, Gemeinde Vorau
33 N 569336 / 5249867 UTM/WGS84
BeschreibungObjektbeschreibung
Der Galgen des ehemaligen Landgericht Vorau1 besteht aus zwei, aus Bruchsteinen gemauerten, rechteckigen, nach oben sich verjüngenden Pfeilern. Zur Zeit2 sind die Säulen unten verputzt, im oberen Bereich ist der Putz jedoch stark abgefallen. Das Bauwerk stammt aus dem 17./18. Jahrhundert3 und ist per §2a des Denkmalschutzgesetzes geschützt4.

Historischer Kontext
Als Markgraf Ottokar III. das Stift Vorau gegründet hatte, hatte er selbst die Schirmvogtei, also das Recht das Stift in Rechtssachen zu vertreten, übernommen. Die Pröpste von Vorau scheinen jedoch bald die niedere Gerichtsbarkeit selbst ausgeübt zu haben. Am 10. Oktober 1517 trennte Kaiser Maximilian I. Vorau vom Landgericht Hartberg ab, und schuf ein eigenes Landgericht in Vorau. In der Verleihungsurkunde wird der Schritt damit begründet, daß in Vorau viel Handel betrieben und daher viele Fremde, unter ihnen auch viele Kriminelle, nach Vorau kommen und das Gericht in Hartberg zu weit entfernt ist, um effizient für Sicherheit zu sorgen. Aus den Jahren 1600 bis 1773 sind vier Hinrichtungen überliefert: 1734 wurde eine Kindesmörderin geköpft, die letzte Hinrichtung wurde 1773 am Brandstifter Josef Lechner aus Puchegg vollzogen. Lechner wurde geköpft, sein Leichnam verbrannt und die Asche in den Voraubach gestreut.5

Standort und Lage
Der Galgen befindet sich auf der Brandleiten, östlich von Vorau und an der östlichen Grenze der seinerzeitigen Landgerichtsgrenze. Man kann ihn erreichen, indem man Vorau in Richtung der Heilig-Kreuz-Kirche bzw. der Flur „Auf der Kring“ verläßt und den schmäler und schlechter werdenden Weg immer geradeaus weiterverfolgt.
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1 [LGK; Blatt 20], hier ist die Richtstätte jedoch nicht verzeichnet
2 Lokalaugenschein am 14.06.2004
3 [Baltl57; S. 79]
4 [BDASt; S. 158]
5 [Fank25; S. 48f]

Literatur: [Baltl57; S. 79]; [Fank25; S. 48f], [Kraus88; S. 127]
Bilder/Plan
14.06.2004Planskizze

© Stefan Lefnaer 14.03.2015